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   OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07   

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https://dejure.org/2011,14749
OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07 (https://dejure.org/2011,14749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2011 - 13 U 100/07 (https://dejure.org/2011,14749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 13 U 100/07 (https://dejure.org/2011,14749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240
    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Prozesspartei in Großbritannien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 12 O 474/04
  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07
    Da das Insolvenzverfahren kein Erkenntnisverfahren ist, sondern ein eilbedürftiges Vollstreckungsverfahren, ist er auf den Prozessrechtsweg zu verweisen (BGH ZInsO 2006, 145, 146).
  • BGH, 08.06.2004 - IX ZR 281/03

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07
    Entscheidungen im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung ergehen, gleichgültig ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht oder verneint wird, als Zwischenurteil (BGH MDR 2006, 1007 ; NJW 2004, 2983 ; NJW-RR 2006, 288 ), welches hinsichtlich der Rechtsmittel wie ein Endurteil anzusehen ist.
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 240/04

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07
    Entscheidungen im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung ergehen, gleichgültig ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht oder verneint wird, als Zwischenurteil (BGH MDR 2006, 1007 ; NJW 2004, 2983 ; NJW-RR 2006, 288 ), welches hinsichtlich der Rechtsmittel wie ein Endurteil anzusehen ist.
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZB 161/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein die Zulässigkeit der Klage insgesamt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07
    Entscheidungen im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung ergehen, gleichgültig ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht oder verneint wird, als Zwischenurteil (BGH MDR 2006, 1007 ; NJW 2004, 2983 ; NJW-RR 2006, 288 ), welches hinsichtlich der Rechtsmittel wie ein Endurteil anzusehen ist.
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 159/05

    Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im Ausland eröffneten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07
    Mit Zustimmung der Parteien, wie geschehen, kann das Zwischenurteil im schriftlichen Verfahren erlassen werden (BGH Urteil vom 13. Oktober 2009, Az.: X ZR 159/05, BeckRS 2009, 29126).
  • OLG München, 22.12.2010 - 20 U 3526/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Verbrauchersachen:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07
    Nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck des Art. 15 EUInsVO soll die Unterbrechungswirkung eines im Inland anhängigen Verfahrens gerade unabhängig von dem Recht des ausländischen Staates eintreten, in dem das Insolvenzverfahren durchgeführt wird (so für § 352 InsO OLG München, Urteil vom 22.12.2010, 20 U 3526/10, BeckRS 2010, 31119).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Fällen von

    Maßgeblich für die Wirkungen des durch Beschluss des österreichischen Gerichts eröffneten Konkursverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Nichtigkeitsverfahren ist gemäß Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1346 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO), die gemäß Art. 249 Abs. 2 Satz 2 EGV unmittelbar im Inland gilt (vgl. OLG Brandenburg, ZInSO 2011, 1563 m.w.N.), das deutsche Recht.

    Im Anwendungsbereich der EuInsVO gehen deren Regelungen denen des autonomen Rechts, hier des § 352 InSO, vor (vgl. OLG Brandenburg, ZInSO 2011, 1563 m.w.N.).

    Gemäß Art. 15 EuInsVO kommt im Falle eines in Deutschland anhängigen Rechtsstreits § 240 ZPO zur Anwendung (vgl. OLG Brandenburg, ZInSO 2011, 1563, Braun/Ehret, InsO, 5. Aufl., § 352 Rdnr. 9; Buntenbroich, NZI 2012, 547; Flöther/Wehner in: Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar Inolvenzrecht, Art. 15 EuInsVO Rdnr. 5; MüKo-InSO/Reinhart, 2. Aufl., Art. 15 EuInsVO Rdnr. 13; Gruber in: Haß/Huber/Gruber/Heiderhoff, EuInsVO, 1. Aufl., Art. 15 Rdnr. 2; vgl. aber Gruber in: Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht, § 352 InSO Rdnr. 3).

  • OLG Brandenburg, 05.08.2020 - 4 U 100/19

    Kein Auskunftsanspruch gegen Rechtsanwalt

    Der Kläger legte zum Brandenburgischen Oberlandesgericht - 13 U 100/07 - Berufung gegen das Urteil ein.

    In dem zwischenzeitlich wegen des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Berufungsverfahren 13 U 100/07 änderte das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 06.06.2012 das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 06.07.2007 - 12 O 474/04 - teilweise ab und wies die Klage insgesamt ab.

  • OLG Köln, 28.02.2013 - 18 U 298/11

    Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft

    Der Senat hält zwar an seiner bereits dem Hinweis vom 3. Juli 2012 (vgl. Bl. 622 ff. GA) zugrunde liegenden Auffassung fest, dass die Prüfung auch der örtlichen Zuständigkeit durch das Insolvenzgericht grundsätzlich verbindlich ist und diesbezügliche Mängel ebensowenig im Wege eines Verstoßes gegen den nationalen ordre public geltend gemacht werden können (vgl. dazu auch OLG Brandenburg, Zwischenurt. v. 25. Mai 2011 - 13 U 100/07 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 15. Dezember 2011 - 1 U 2/11 -, juris Rn. 10 f. sowie Vallender, in: EWiR 2011, S. 775).
  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

    21 Soweit das Brandenburgische Oberlandesgericht in seinem Zwischenurteil vom 25. Mai 2011 die Zuständigkeit des Gerichts des Eröffnungsstaats gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO überprüft und insoweit bei der Bestimmung des Mittelpunkts des hauptsächlichen Interesses des Schuldners zwischen Unternehmen und Privatpersonen differenziert hat (BbgOLG, Zwischenurt. v. 25. Mai 2011 - 13 U 100/07 -, juris Rn. 10/11) widerspricht eine solche Prüfung - jedenfalls wenn, wie hier, konkrete Anhaltspunkte für einen Fall des Art. 26 EuInsVO fehlen - der zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und hat daher zu unterbleiben.
  • VG Leipzig, 13.09.2011 - 6 K 86/08

    Anerkennung englischen Insolvenzverfahrens in Deutschland; Auswirkungen auf

    Sie sind daher jedenfalls infolge der Entschuldungswirkung der Restschuldbefreiung nicht mehr gerichtlich durchsetzbar (OLG Brandenburg, Urt. v. 25.05.2011 - 13 U 100/07 -, zit. nach juris).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2020 - 3 O 378/16
    Sie sind daher jedenfalls infolge der Entschuldungswirkung der Restschuldbefreiung nicht mehr gerichtlich durchsetzbar (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Zwischenurteil vom 25. Mai 2011 - 13 U 100/07).
  • LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 O 378/16
    Sie sind daher jedenfalls infolge der Entschuldungswirkung der Restschuldbefreiung nicht mehr gerichtlich durchsetzbar (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Zwischenurteil vom 25. Mai 2011 - 13 U 100/07).
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